• 030 72 62 50 0
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

#Plattformverbote

  • Mit einem aktuellen Urteil erklärt der Bundesgerichtshof ein Verbot zur Nutzung von Preissuchmaschinen im Online-Handel für unzulässig und stärkt damit die Marktposition kleinerer und mittelgroßer Händler. Das Gericht verhindert auf diese Weise neue Wettbewerbsbeschränkungen durch die Hersteller.

  • Mit Blick auf den Digitalgipfel der Bundesregierung weist der Handelsverband Deutschland (HDE) auf die auch im Einzelhandel große Rolle von Online-Plattformen hin.

  • Die Kommission hat während der Untersuchung u.a von 1.051 Einzelhändlern, 37 Marktplätzen, 89 Anbietern von Preisvergleichsinstrumenten, 17 Anbietern von Zahlungssystemen, 259 Herstellern und 248 Anbietern von digitalen Informationen eingeholt und rund 8000 Vertriebsvereinbarungen geprüft. Von der Untersuchung wurden die am häufigsten online verkauften Produktkategorien abgedeckt:

  • Mit Blick auf das heute veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum selektiven Vertrieb stellt der Handelsverband Deutschland (HDE) fest: „Das ist kein Freifahrtschein für die Markenhersteller, Händlern künftig den Verkauf ihrer Waren über Plattformen zu verbieten.

  • Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass pauschale Plattformverbote grundsätzlich nicht vom Hersteller gerechtfertigt werden können, wenn der Hersteller gleichzeitig seine Produkte direkt über die (verbotene) Plattform vertreibt. Dies ist das wesentliche Ergebnis eines Gesprächs des HDE mit Vertretern der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission.