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EU-Kommission präsentiert Vorschlag zum Schutz von Händlern auf Plattformen

Die Europäische Kommission hat am 26. April 2018 einen Vorschlag für eine Verordnung zu Förderung von Fairness und Transparenz auf Plattformen vorgelegt. Damit soll gegen bestimmte unfaire Praktiken von Intermediären vorgegangene und Unternehmen vor der Macht von Plattformen geschützt werden.

Nach der HDE-Marktplatzumfrage (siehe Anhang) nutzen 40% der befragten Händler derzeit Online-Marktplätze als Teil ihrer Vertriebsstrategie. Dies führt zu einer zunehmenden Abhängigkeit, zur Entwicklung von potenziellen „Gatekeepern“ und zu einer möglichen Asymmetrie relativer Marktmacht. Die größten Hindernisse sehen die befragten Händler mit 46% in häufigen und willkürlichen Wechseln der AGB sowie mit 40% in der Unklarheit der Marktplatz-AGB bzw. -Verkaufsrichtlinien. Mehr als ein Drittel der Händler (36%) bemängelt zudem die Sanktionsmechanismen bei AGB-Verstößen, wie beispielsweise Produkt- oder Account-Sperrungen.

Zu den für den Handel wichtigsten Aspekten des Vorschlags:

  • Geltungsbereich (Art. 1): Der Verordnungsvorschlag soll für jegliche Intermediäre im B2B-Online-Bereich gelten. Von dem Vorschlag erfasst, sind z.B. Online-Marktplätze, Vergleichsportale und soziale Medien. Auch Suchmaschinen wurden in den Gesetzentwurf aufgenommen, da das Ranking bei Google oder Microsoft Bing großen Einfluss auf die Geschäftschancen der Anbieter hat. Die Verordnung soll für alle Intermediäre gleichermaßen gelten unabhängig davon, ob es sich um mittelständische oder große Plattformen handelt und unabhängig davon, ob sie in der EU niedergelassen sind oder nicht, solange sie von in der EU niedergelassenen Händlern genutzt werden können, bzw. von Händlern, die darüber Produkte an Verbraucher in der EU verkaufen.
  • AGB auf Plattformen (Art. 3): Intermediäre sollen sicherstellen, dass ihre Geschäftsbedingungen für gewerbliche Nutzer leicht verständlich und leicht zugänglich sind. Dazu gehört auch, dass die möglichen Gründe für die Entfernung oder Sperrung eines gewerblichen Nutzers von einer Plattform im Voraus dargelegt werden. Sollten die AGB diese Bedingungen nicht erfüllen, sind sie für den gewerblichen Nutzer der Plattform nicht bindend. Außerdem sollen Plattformen künftig nicht mehr unangekündigt ihre Geschäftsbedingungen ändern können. Sollten die Intermediäre Änderungen an ihren AGB vornehmen, dürfen diese frühestens 15 Tage nach Zugang an die betroffenen Unternehmer wirksam werden, es sei denn der gewerbliche Nutzer verzichtet ausdrücklich auf die Einhaltung dieser Frist. Individuell ausgehandelte AGB sind von all diesen Vorschriften nicht betroffen.
  • Beendigung/Aussetzung der Geschäftsbeziehungen (Art. 4): Sollten Intermediäre einseitig die Geschäftsbeziehungen mit den Unternehmern beenden beziehungsweise aussetzen, müssen sie den gewerblichen Nutzer unverzügliche informieren und die zuvor in den AGB definierten Gründe angeben. Dies gilt auch, wenn nur einzelne Produkte von der Plattform entfernt werden (Erw. 16). In der HDE-Marktplatzumfrage nennen mehr als ein Drittel und unter Amazon Marketplace-Nutzern sogar fast die Hälfte der Befragten Produkt- und Accountsperrungen als Hindernis in der Zusammenarbeit mit Marktplätzen. Mehr als jeder vierte Umfrageteilnehmer, der auf Amazon Marketplace verkauft, hat bereits Erfahrungen mit Account-oder Produktsperrungen gemacht – teilweise ohne Grund und ohne Möglichkeiten zur Aufhebung der Sperre.
  • Rankings (Art. 5): Intermediäre und Online-Suchmaschinen sollen den gewerblichen Nutzern in den Geschäftsbedingungen mitteilen, welchen Parametern bzw. welcher Logik ihre jeweilige Ergebnisanzeige folgt. D.h. Plattformbetreiber solle offenlegen müssen, nach welchen Kriterien sie die unterschiedlichen Angebote und Produkte von verschiedenen Händlern auflisten, inklusive einer Erklärung, wie von Seiten der gewerblichen Nutzer auf diese Kriterien Einfluss genommen werden kann (z.B. „Wenn Ihre Produkte bessere Bewertungen erzielen, werden sie besser platziert“). Intermediäre und Online-Suchmaschinen müssen dabei aber keinen Einblick in ihre Algorithmen oder Geschäftsgeheimnisse geben. Die HDE-Marktplatzumfrage zeigt, dass beispielsweise 45% der befragten Händler die Platzierung bzw. das Ranking ihrer Produkte auf Amazon Marketplace als nicht oder eher nicht nachvollziehbar bewerten.
  • Verkauf eigener Produkte auf Plattformen (Art. 6): Darüber hinaus sollen Plattformbetreiber darüber informieren, wie sie ihre eigenen Angebote im Vergleich zu außenstehenden Konkurrenten behandeln, sprich ob/inwiefern sie konzerneigene Dienste oder Produkte auf ihrer eigenen Plattform bevorzugen.
  • Zugang zu Daten (Art. 7): Intermediäre sollen gewerbliche Nutzer darüber informieren, welche persönlichen oder anderen Daten, die auf der Plattform durch den Plattformbetreiber erhoben werden, durch die teilnehmenden Unternehmen verwendet werden können und in welcher Weise.
  • Interner Beschwerdemechanismus (Art. 9): Plattformbetreiber müssen für die Unternehmen, die ihre Plattform nutzen, ein leicht zugängliches, internes System zur Bearbeitung von Beschwerden einrichten. Kleine Unternehmen (bis 49 Mitarbeiter) sind von dieser Pflicht ausgenommen.
  • Mediation (Art. 10): Um die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zu erleichtern, sollen alle Intermediäre in ihren Geschäftsbedingungen unabhängige und qualifizierte Mediatoren aufführen, mit denen sie bereit sind, bei der Beilegung von Streitigkeiten in gutem Glauben zusammenzuarbeiten. Schlichtungsstellen müssen dabei die Anforderungen nach Absatz 2 erfüllen. Intermediäre sollen in jedem einzelnen Fall mindestens die Hälfte der Kosten der Mediation tragen. Die Branche (der Plattformbetreiber) wird außerdem aufgefordert, freiwillig spezielle unabhängige Mediatoren einzusetzen, die in der Lage sind, Streitigkeiten zu behandeln (Art. 11).
  • Verbandsklage (Art. 12): Verbände, Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die ein besonderes Interesse zur Vertretung von Unternehmern auf Plattformen nachweisen können, sollen das Recht bekommen, die Rechte dieser Unternehmer in deren Namen gerichtlich geltend machen zu können.

Bewertung: Zentrale Forderungen zu Fairness, Transparenz und Datenzugang aus dem HDE-Positionspapier zum Thema Missbrauch der Marktstärke supranationaler Online-Marktplätze wurden in diesem Verordnungsvorschlag aufgenommen. Der Vorschlag ist größtenteils ausgeglichen und birgt das Potenzial, dass in manchen Fällen bestehende Ungleichgewicht zwischen Händlern und Plattformen zu beseitigen, ohne Plattformen übermäßig zu belasten. Im Gegensatz zum Vorschlag gegen unfaire Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette, der vor zwei Wochen veröffentlich wurde, listet diese Verordnung keine konkreten Praktiken auf, die verboten werden sollen. Sie definiert vielmehr Grundsätze und Prinzipien, welche Plattformen in Geschäftsbeziehungen mit gewerblichen Nutzern einhalten sollen, was auch vor dem Hintergrund der Vertragsfreiheit im B2B-Verhältnis zu begrüßen ist. Da sich einige Online-Marktplätze jedoch der nationalen AGB-Kontrolle durch die Vereinbarung des Gerichtsstands des europäischen Geschäftssitzes entziehen, fordert der HDE zusätzlich eine europäische AGB-Kontrolle, um Fairness im Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Es ist nicht akzeptabel, wenn ein Plattformbetreiber zwar in Deutschland tätig ist, sich aber den hier geltenden grundlegenden Wertemaßstäben für die inhaltliche Vertragsgestaltung durch die Wahl einer anderen Rechtsordnung weitgehend entzieht.

Nächste Schritte: Der Vorschlag wird nun an Rat und Parlament übermittelt, die sich gemeinsam auf einen Text einigen müssen, um das Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss zu bringen. Die Arbeit wird sicherlich noch vor der Sommerpause Fahrt aufnehmen. Die durchschnittliche Dauer eines EU-Gesetzgebungsverfahrens beträgt allerdings 16 Monate. Somit kann kaum mit einem Abschluss des Verfahrens vor der Europawahl Ende Mai 2019 gerechnet werden. Es sei jedoch daran erinnert, dass es auf EU-Ebene keine Diskontinuität gibt und das Verfahren nach den Wahlen fortgeführt wird. Das Ziel wird also sein zumindest einen Standpunkt des Parlaments bis März 2019 zu verabschieden. Die Kommission hat außerdem die Einrichtung einer EU-Beobachtungsstelle angekündigt, zur Überwachung der Auswirkungen der neuen Vorschriften. Die Beobachtungsstelle soll sowohl aktuelle als auch neu entstehende Probleme und Möglichkeiten in der digitalen Wirtschaft beobachten, damit die Kommission die vorgelegte Verordnung gegebenenfalls anpassen kann.

Zu einer fairen Partnerschaft zwischen den Online-Plattformen und dem mittelständischen Handel soll auch der HDE-Marktplatz-Monitor beitragen. Über dieses Angebot können Händler von konkreten Erfahrungen mit unfairen Handelspraktiken und potenziell missbräuchlichen Vertragsklauseln berichten. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und auf Wunsch anonym ausgewertet. Mehr Informationen unter: handel4punkt0.de/marktplatzmonitor

>> Vorschlag zur Förderung von Fairness und Transparenz auf Plattformen (auf Englisch)