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#PolicyUpdate

  • Am 05.12.2017 haben die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten neue Umsatzsteuerregeln für den E-Commerce beschlossen. Wichtig ist die Neuerung, dass Händler im Versandhandel mit Kunden in anderen EU-Staaten Umsatzsteuer über eine zentrale Anlaufstelle in deutscher Sprache anmelden können sollen.

  • Während des März-Plenums wurde vom Europäischen Parlament in Straßburg eine Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste angenommen.

  • Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass pauschale Plattformverbote grundsätzlich nicht vom Hersteller gerechtfertigt werden können, wenn der Hersteller gleichzeitig seine Produkte direkt über die (verbotene) Plattform vertreibt. Dies ist das wesentliche Ergebnis eines Gesprächs des HDE mit Vertretern der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission.