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Telemediengesetz im Bundesrat: Handel fordert praktikable Auflagen für WLAN

Vor der Beratung zur dritten Änderung des Telemediengesetzes im Bundesrat am Freitag macht der Handelsverband Deutschland (HDE) auf Unklarheiten im Gesetzentwurf aufmerksam: „Für eine effektive Einbindung und Nutzung von WLAN ist ein einfacher und somit unverschlüsselter Zugang von zentraler Bedeutung.

Umfangreiche Anmelde- und Registrierungsprozesse wirken abschreckend, insbesondere im von hohen Besucher- und Transaktionszahlen geprägten Einzelhandel“, stellt der stellvertretende Geschäftsführer Stephan Tromp fest. Der derzeitige Entwurf schließt jedoch gerichtliche Anordnungen von Zugangshürden nicht explizit aus, was auch von den Fachausschüssen des Bundesrates bereits im Vorhinein kritisiert worden war.

Um wirkungsvoll gegen illegale Downloads über offene WLAN-Netze vorgehen zu können, sieht der Entwurf zudem vor, dass bestimmte Seiten auf Anforderung gesperrt werden müssen. „Insbesondere kleine und mittelständische Händler könnten von dem zusätzlichen technischen Aufwand der ständigen Anpassung von Netzsperren abgeschreckt werden, so dass das Angebot innovativer Technologien auf große Händler beschränkt bliebe“, so Tromp. Auch die Fachausschüsse des Bundesrates wiesen in diesem Punkt auf die Gefahr negativer Auswirkungen für das Angebot öffentlichen WLANs hin.

„Der Handel ist für viele innovative und digitale Angebote auf das WLAN angewiesen“, so Tromp weiter. Beispiele sind Mobile Payment, Instore Navigation oder „verlängerte Regale“ mit digitalen Produktinformationen. Angesichts der WLAN-Störerhaftung sind bisher allerdings nur wenige Händler bereit, offene WLAN-Netze zur Verfügung zu stellen. Denn die Störerhaftung macht den Anbieter des WLANs für Rechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich. Die rechtlichen und finanziellen Risiken sind vielen zu hoch – für mehr als die Hälfte der Händler sind sie der Hauptgrund dafür, auf ein WLAN-Angebot zu verzichten.