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EU-Kommission leitet drei Untersuchungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen im Online-Handel ein

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager (Dänemark) hatte im Mai 2015 eine kartellrechtliche Sektoruntersuchung zur Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs im Online-Handel eingeleitet.

Als Ergebnis aus dieser Untersuchung (der eigentliche Abschlussbericht steht noch aus) hat die Kommission heute nun drei getrennte Untersuchungen eingeleitet. Dabei geht es um die Bereiche Unterhaltungselektronik, Videospiele und Hotelübernachtungen.

Es soll geprüft werden, ob die betroffenen Unternehmen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, indem sie die Einzelhandelspreise in unlauterer Weise beschränken oder Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Standortes bestimmte Angebote vorenthalten (Geoblocking).

Für den Handel und die HDE-Mitglieder sind vor allem zwei Untersuchungen von Bedeutung (s. auch die Pressemitteilung der Kommission in der Anlage):

  • Hersteller von Unterhaltungselektronik: Die Kommission wird prüfen, ob die Hersteller Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer gegen die EU-Wettbewerbsvorschriftenverstoßen haben, indem sie die Möglichkeit von Online-Einzelhändlern, eigene Preise für Produkte der Unterhaltungselektronik festzulegen, eingeschränkt haben. Infolgedessen könnten die fraglichen Verhaltensweisen weitreichende Auswirkungen auf die Online-Preise der betreffenden Unterhaltungselektronik gehabt haben. Philipps kündigte bereits an, mit der Kommission kooperieren zu wollen
  • Diskriminierung bei Hotelpreisen: Nach Beschwerden von Kunden prüft die Kommission Vereinbarungen in der Hotellerie zwischen den größten europäischen Reiseveranstaltern einerseits (Kuoni, REWE, Thomas Cook und TUI) und Hotels andererseits (Meliá Hotels). Die in Rede stehenden Vereinbarungen könnten Bestimmungen enthalten, die zu einer Diskriminierung der Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes führen. Infolgedessen würden den Kunden nicht alle verfügbaren Hotelzimmer angezeigt, und sie könnten die Zimmer nicht zu den günstigsten Preisen buchen. Dies könnte gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, da die Verbraucher allein aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes daran gehindert werden, Hotelzimmer zu den von Reiseveranstaltern in anderen Mitgliedstaaten angebotenen günstigeren Konditionen zu buchen. Die EU-Verträge verbietet Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verhindern, einschränken oder verfälschen.

Mit der Verfahrenseinleitung durch die Kommission entfällt die Zuständigkeit der jeweiligen nationalen Wettbewerbsbehörden für die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts in der Sache. Für den Abschluss einer kartellrechtlichen Untersuchung gibt es keine verbindliche Frist.

Weitere Informationen zu diesen Untersuchungen werden im öffentlich zugänglichen Register auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb (http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/index.cfm) unter folgenden Nummern veröffentlicht: für die Untersuchung zu den Hotelpreisen unter der Nummer 40308 und für die Untersuchung zu den Einzelhandelspreisabsprachen unter den Nummern 40465 (Asus), 40469 (Denon & Marantz), 40181 (Philips) und 40182 (Pioneer).